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Pferd tritt Tierarzt: Halter muss haften

Tierärzte, Hufschmiede und Pferdezahnärzte sind bei Pferden zumeist wenig beliebt. Nicht selten verleihen die vierbeinigen Patienten ihrer Abneigung durch eine beherzten Tritt oder Biß Ausdruck. Wird ein Tierarzt, der einem Pferd rektal Fieber mißt, durch einen Tritt verletzt, muß der Pferdehalter grundsätzlich dafür einstehen, urteilte jüngst der Bundesgerichtshof (BGH). 

 

Entgegen der nicht nur landläufigen sondern auch von den Vorgerichten vertretenen Meinung, der Tierarzt handele bei seiner Behandlung auf „eigene Gefahr“, haben die Karlsruher Richter im März 2009 festgestellt, dass das nicht der Fall ist, wenn der Tierarzt Verrichtungen aufgrund einer vertraglichen Absprache mit dem Tierhalter unternimmt. Von einem Handeln auf eigene Gefahr ist laut BGH nur dann die Rede, wenn sich jemand in eine Situation drohender Eigengefährdung begibt, obwohl er die besonderen Umstände kennt, die für ihn eine konkrete Gefahrenlage begründen, ohne dass dafür ein triftiger - rechtlicher, beruflicher oder sittlicher - Grund vorliegt. Der Tierarzt muss sich jedoch gerade bewußt der Gefahr aussetzen, wenn er seinen ärztlichen Auftrag und den Vertrag mit dem Tierhalter erfüllen will.

Der Tierhalter haftet unabhängig von seinem eigenen Verschulden für das Verhalten seines Tieres gem. § 833 BGB. Lediglich bei der Höhe der Entschädigung ist zu klären, ob den Tierarzt ein Mitverschulden trifft, weil er bei dem Fiebermessen eventuell nicht ordnungsgemäß vorgegangen ist. Ein Haftungsausschluss zu Lasten des Tierarztes ist zwar möglich, muss jedoch vorab ausdrücklich vereinbart werden.

Die im Rahmen des Behandlungsvertrages erlittenen Verletzungen waren für den Tierarzt im übrigen gravierend: Das Pferd trat gegen den rechten Daumen, der Tierarzt erlitt einen Trümmerbruch. Die Klage richtete sich vor allem auf den Ersatz des Verdienstausfalls, der bei längerer Arbeitsunfähigkeit erheblich sein kann.

 

Rechtsanwältin Dr. Christine Conrad | www.conrad-recht.de

 

Veröffentlicht im horseWOman Magazin im Jahr 2009