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Wer haftet für was?

In jedem Stall gibt es Pferdebesitzer und Reiter, die gleichermaßen von dem Modell der Reitbeteiligung profitieren. Die Einen wissen ihr Pferd in guten Händen und erhalten tatkräftige Unterstützung bei der Pflege für den Fall, dass sie nicht selber bei ihrem Pferd sind. Die Anderen kommen in den Genuß, mit einem Pferd Zeit zu verbringen und es zu Reiten, ohne selbst das gesamte Risiko und die finanzielle Belastung eines Pferdebesitzers tragen zu müssen.

 

Doch wer trägt in dieser Konstellation welches Haftungsrisiko, und wie kann man sich absichern?

Grundsätzlich gilt, dass der Tierhalter gegenüber dritten Personen verschuldensunabhängig für jeden Schaden haftet, den das Tier verursacht. Hierfür gibt es die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Kommt eine Person zu Schaden, dem der Pferdehalter gelegentlich sein Pferd zum Reiten oder Pflegen unentgeltlich überlässt, gleicht die Tierhalterhaftpflichtversicherung diesen Schaden aus, sofern ein „Fremd- oder Gastreiterrisiko“ mitversichert ist. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, wenn darüber Unsicherheit besteht.

Diese Risikoabsicherung gilt allerdings nicht für Personen, denen das Pferd vom Besitzer regelmäßig gegen eine Geld- oder Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird, so etwa für Reitbeteiligungen.

Jede Person, die im eigenen Interesse die tatsächliche und finanzielle Sorge für das Tier übernimmt und den Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt, gilt als Mit-Tierhalter. Die Reitbeteiligung sollte sich also unbedingt als Mit-Tierhalter bei der Tierhaftpflichtversicherung anmelden, da sie eben kein „ Fremd- oder Gastreiter“ ist.

Denn ist man als Reitbeteiligung Mit-Tierhalter, haftet man anderen Personen gegenüber verschuldensunabhängig für die Schäden, die das Pferd verursacht - genauso wie der Pferdebesitzer, und das, obwohl der Reitbeteiligung das Pferd nicht gehört. Bei Eintragung als Mit-Tierhalter hat die Reitbeteiligung allerdings selbst keinen Anspruch auf Ersatz der Schäden, die ihr das Tier zufügt.

Das Risiko hierfür kann man über eine Unfallversicherung und private Haftpflichtversicherung (zusätzlich zu der Tierhalterhaftpflichtversicherung), die das Risiko Reitsport mit versichern, abdecken.

Der Pferdehalter und die Reitbeteiligung können wechselseitig, auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitte, Haftungsausschlüsse erklären. So kann der Pferdebesitzer für die Schäden, die sein Pferd verursacht seine Haftung der Reitbeteiligung gegenüber ausschliessen. Die Reitbeteiligung kann hingegen ihre Haftung für Schäden, die durch ihr eigenes fahrlässiges Verhalten an dem Pferd selbst entstehen, ausschliessen.

Bei Reitbeteiligungen mit Minderjährigen ist unbedingt darauf zu achten, dass die Erziehungsberechtigten über die Art, den Umfang und die Gefahren des Umgangs mit dem Pferd informiert sind und das Kind entsprechend aufklären. Die Verträge und auch Haftungsausschlüsse müssen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Insgesamt gibt es sehr viele verschiedene Gestaltungs- und Absicherungsmöglichkeiten für die Pferdebesitzer und die Reitbeteiligungen. Damit alle die Zeit mit dem Pferd geniessen können, lohnt es sich, zu Beginn der Reitpartnerschaft eine sichere Regelung für alle zu schaffen.

Gerne helfe ich Ihnen dabei!

Ihre

Lisa Lou Terhorst

Rechtsanwältin